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Im Namen des gnädigen barmherzigen Gottes

Arabische Sozialistische Baath-Partei (ASBP) Regionalführung für den Irak
Eine Arabische Nation mit einer Ewigen Botschaft

Das Irakische Nationalpatriotische Projekt

Alles, was der Irak erlebt, d.h. die immens großen komplizierten Probleme und Krisen, die seine Existenz, sein Schicksal und seine Zukunft bedrohen, sind eine zwangsläufige Folge des verbrecherischen Angriffskrieges, den die USA, Großbritannien und ihre Verbündeten durchführten sowie der militärischen Besetzung im Jahr 2003. Diesen Krieg bezeichneten führende Völkerrechtler und solche Politiker wie der ehemalige UNO-Generalsekretär als einen offenkundigen Aggressionskrieg. Denn alle vordergründigen erfundenen „Legitimierungen“ dieses Angriffskrieges erwiesen sich als falsch. Die amerikanischen und britischen Verantwortlichen selbst haben diese grundlegende Tatsache eindeutig anerkannt und zugegeben. Alle Menschen dieser Welt haben klar und deutlich gesehen, welche höchst gefährlichen Schäden und Auswirkungen dieser Aggressionskrieg verursacht hat. Dazu gehören die totale Zerstörung des Staates und seiner Institutionen sowie die tiefgreifende Fragmentierung der Gesellschaft und ihrer sozialen Systeme. Dazu gehören auch Ermordung, Verfolgung, Inhaftierung und Vertreibung von Millionen irakischen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Intellektuelle, Wissenschaftler, Experten und Staatsbeamte. Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden systematisch verübt unter dem Besatzungsregime und im Rahmen solcher neuer, speziell für diese Zwecke erlassener „Gesetze“ und Verordnungen wie Listen der Gesuchten, Entbaathifizierungsgesetz, ASBP-Verbot, Artikel 4 des sogenannten Antiterrorgesetzes, Gesetz über „Kronzeuge“ usw. All diese „Gesetze“ und Verordnungen verletzen eklatant das internationale Recht und betreffende UNO-Konventionen.

Die ASBP hat das Irakische Nationalpatriotische Projekt konzipiert und veröffentlicht. Die grundlegenden inhaltlichen Merkmale und Ziele dieses Projekts sind:

Bewahrung der territorialen Einheit des Iraks sowie seiner Souveränität, seiner Unabhängigkeit und seiner arabisch-islamischen Identität;

Beendigung der Spaltungen sowie der religiösen, sektiererischen und rassistischen Konflikte;

Beendigung der Politik des konfessionalistischen und ethnischen Proporz sowie der Politik der Exklusion, der Marginalisierung und der Entwurzelung (Entbaathifizierung);

Verbreitung der Kultur der friedlichen Koexistenz und Verwirklichung der umfassenden nationalen Versöhnung;

Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und der Chancengleichheit für alle Irakerinnen und Iraker, unabhängig von ihren ethnischen, religiösen und sonstigen Zugehörigkeiten;

Das Projekt ist ein Road Map für eine umfassende, vollständige und endgültige Lösung des Irak-Problems. Das Projekt ermöglicht dem Irak, die Wiederaufnahme seiner humanistischen Rolle und die Wiederherstellung seiner regionalen und internationalen Position.

Das Irakische Nationalpatriotische Projekt beinhaltet folgende Grundsätze und Zielsetzungen:

Erstens:
Beendigung der persischen Okkupation des Iraks und der

persischen Herrschaft über den politischen Prozeß sowie Auflösung der bewaffneten Milizen. Generell Beseitigung aller Folgen und Resultate der amerikanischen Besetzung sowie Ablehnung und Widerstand gegen alle Formen der Okkupation, der Intervention und der ausländischen Einflußnahme im Irak und zwar durch folgende Maßnahmen und Aktivitäten:

(1) Mobilisierung des Volkes und seiner nationalpatriotischen Kräfte sowie Vereinheitlichung der Widerstandsgruppen und Einsatz aller legitimen Mittel, um die persischen Besatzer und ihre Handlanger zu bekämpfen und zwar militärisch, politisch und ökonomisch.

(2) Tatkräftige Unterstützung jeder arabischen oder internationalen Strategie zur Beendigung der iranischen Besetzung des Iraks. Bekämpfung aller Kräfte des Terrorismus und Konfessionalismus wie sie repräsentiert werden durch ISIS (Islamischen Staat) und ähnliche extremistische Bewegungen auf der einen Seite und durch von Iran unterstützte bewaffnete Milizen auf der anderen Seite.

(3) Zusammenwirken mit den arabischen Bruderstaaten zwecks Herausgabe einer Resolution des UNO-Sicherheitsrats, die Iran auffordert, seine Besetzung des Iraks zu beenden und sich vom Irak bedingungslos zurückzuziehen sowie seine Politik der Bedrohungen und der Interventionen in innere Angelegenheiten anderer arabischer Länder zu beenden.

(4) Kooperation mit den betreffenden zuständigen Staaten und internationalen Organisationen, um die an Iran und an die im besetzten Irak regierenden Parteien gebundenen bewaffneten Milizen auf die Liste der terroristischen Organisationen zu setzen. Diese bewaffneten terroristischen Milizen müssen wegen ihrer abscheulichen Kriegsverbrechen und ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt und vor Gericht gestellt werden. Sie sind die andere Seite des Terrorismus. Ihre Verbrechen sind weit mehr und schlimmer als die Verbrechen des ISIS und der Al-Qa`ida. Sie sind heute Quelle der Bedrohungen der Sicherheit und Stabilität der arabischen Staaten und anderer Staaten in der Welt.

Zweitens:

Aufruf zur Abhaltung einer Nationalen Irakischen Konferenz, an der alle irakischen politischen Kräfte teilnehmen. Auf dieser Konferenz soll mit arabischer und internationaler Unterstützung und verbindlicher Garantie ein nationaler Konsens erreicht werden zur grundlegenden Änderung des gegenwärtigen politischen Prozesses und zum Beginn einer begrenzten Übergangsperiode. Diese Übergangsperiode beinhaltet folgende Schritte:

(1) Bildung eines Provisorischen Nationalen Rates aus Vertretern aller irakischen politischen Kräfte sowie Vertretern aller Gruppen der Zivilgesellschaft und der Verbände.

(2) Bildung einer Übergangsregierung aus unabhängigen hochqualifizierten professionellen Persönlichkeiten, die keiner Regierungspartei und keiner Oppositionspartei angehören. Die Aufgaben dieser Übergangsregierung sind:

(a) Restrukturierung der staatlichen exekutiven Institutionen und Versorgungsbetriebe, damit die Bevölkerung mit weit besseren staatlichen Gütern und Dienstleistungen versorgt werden kann. Gleichzeitig schnellstmögliche Rückkehr der Vertriebenen, Flüchtlinge und Emigranten aus dem In- und Ausland. Beseitigung der Überreste der Besatzung. Bekämpfung der Korruption und Verfolgung derjenigen, die das Volksvermögen und die Staatseinnahmen ausgeplündert haben. Zurückbringen der gestohlenen staatlichen Gelder.

(b) Erstellung und Implementierung eines umfassenden Plans für die nationale Sicherheit. Beendigung des herrschenden Chaos und der öffentlichen Unsicherheit. Gewährung des Schutzes für die Bürger und ihre Eigentümer.

© Bildung einer erweiterten juristischen Kommission zur Neufassung der Verfassung. Die neue Verfassung muß u.a. folgende Grundelemente beinhalten:

- Wahrung der Einheit, Souveränität und Unabhängigkeit des Iraks sowie seiner arabisch-islamischen Identität;

- Gewaltenteilung und Bestimmung der Verhältnisse zwischen den drei Staatsgewalten;

- Festlegung der Art des Regierungssystems, der Demokratie und des Mehrparteiensystems;

- Gewährleistung der öffentlichen und individuellen Freiheiten. Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Minderheiten;

- Festlegung einer endgültigen Lösung der Kurdistan-Frage;

- Verbot der Politiken des ethnischen und konfessionalistischen Proporz, des Föderalismus und der Bildung neuer Regionen sowie Verbot der Politik der Exklusion, der Marginalisierung der Entbaathifizierung. Stattdessen Schaffung der verfassungsmäßigen Grundlagen für ein echt demokratisches Mehrparteiensystems, das auf Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen basiert einschließlich des Wahlrechts.

(d) Vollständige Annullierung aller Entbaathifizierungsgesetze und ihrer Folgen. Das bedeutet auch endgültige Annullierung des Gesetzes Accountability and Justice sowie des Baath-Verbots und der „Listen der Gesuchten“, die unmittelbar nach der militärischen Besetzung des Landes von den Besatzern herausgegeben wurden und auf Führung und Kader des irakischen nationalpatriotischen Staates abzielten. Von diesen Gesetzen waren alle gesellschaftlichen Schichten und Kräfte betroffen, nicht nur die Baathisten.

(e) Annullierung des Beschlusses der Besatzer über Auflösung der nationalen Armee und der Sicherheitskräfte. Ferner Annullierung des Artikel 4 des „Antiterrorgesetzes“, dem Zehntausende unschuldiger Bürger zum Opfer fielen.

(f) Herausgabe einer Generalamnestie und Freilassung aller politischen Häftlinge und Gefangenen seit Beginn der militärischen Besetzung bis heute. Darunter die zahlreichen zivilen und militärischen Verantwortlichen des irakischen Staates, die im Jahr der Besetzung 2003 von den US- Streitkräften als Kriegsgefangene festgenommen worden waren und bis heute in den Gefängnissen der irakischen Regierung geblieben sind. Ferner müssen die Rechte der Bürger und der Familien der Opfer, der Märtyrer und der Vermissten aufgrund der nach der militärischen Besetzung des Landes entfachten Konflikte gesichert werden durch eine gerechte unabhängige Justiz.

(g) Entschädigung aller Bürgerinnen und Bürger, die Opfer geworden sind durch Verbrechen der Besatzungsbehörden, der Diskriminierungen, der Exklusion, der willkürlichen politisch motivierten Entlassungen und der Entbaathifizierung. Die Familien der Opfer, der Märtyrer, der Behinderten, der Gefangenen und der Vermissten müssen entschädigt werden, unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Die Entschädigung darf nicht nach dem Täter differenziert werden. Für die Familie des Opfers ist es egal, ob er durch die amerikanischen oder iranischen Besatzer getötet wurde oder durch die Bagdader Regierung, ihre Parteien, Milizen oder speziellen Sicherheitsapparate.

(h) Wiederaufbau der nationalen Streitkräfte und der Sicherheitsapparate gemäß den nationalpatriotischen Gesetzen und Traditionen. Dabei Auflösung der bewaffneten Milizen, d.h. nur die nationale Armee und die Sicherheitskräfte dürfen über Waffen verfügen. Das trägt zum inneren Frieden, zur Sicherheit und Stabilität bei.

(i) Nach Ende der Übergangsperiode wird ein Präsident der Republik frei und direkt vom Volk gewählt. Es werden auch lokale und parlamentarische Wahlen abgehalten, an denen ausnahmslos alle irakischen Parteien und Kräfte teilnehmen und zwar gemäß der neuen Verfassung und gemäß

den neuen Parteien- und Wahlgesetzen.

Drittens:

Die politische Ordnung und das Verwaltungssystem:

Eine neue, moderne und echt demokratische politische Ordnung sowie ein modernes Verwaltungssystem sollen gegründet und aufgebaut werden und zwar unter Zugrundelegung folgender Prinzipien und Postulate:

(1) Diese politischen und Verwaltungssysteme sollen gekennzeichnet sein durch Lebendigkeit, Flexibilität und Kompetenz, wobei sie höchst moderne zeitgenössische Maßstäbe zur Bewertung der Aufgabenerfüllung und der Leistungen verwenden. Das neue Verwaltungssystem soll sich stützen auf die originären Verwaltungseinteilungen, die der Gründung des modernen irakischen Staates zugrundegelegt worden waren. Diese originären Verwaltungseinteilungen sollen weiterentwickelt werden, wobei eventuell neue Gouvernorate und Städte gebildet werden können. Wichtig ist, daß die mit Partikularinteressen verbundenen Tendenzen und Gelüste des Konfessionalismus, des Ethnizismus und des Regionalismus die Verwaltungsreformen nicht beeinflussen dürfen. Es geht um die Bewahrung der territorialen Integrität und der Einheit des irakischen Staates sowie um die Verwirklichung des Gleichgewichts zwischen den Komponenten der Gesamtgesellschaft, es geht um eine gerechte Verteilung der nationalen Ressourcen und Einkommen und nicht zuletzt um eine bessere Regelung der Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.

(2) Der Aufbau des neuen irakischen politischen und administrativen Systems soll von den Erfahrungen fortgeschrittener Staaten profitieren, insbesondere in Bereichen der Restrukturierung staatlicher Institutionen sowie der Verteilung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen Zentralregierung und Gouvernoraten. Er soll natürlich auch die eigenen irakischen Erfahrungen und Erkenntnisse berücksichtigen.

(3) Das neue politisch-administrative System soll generell die Religion von der Politik trennen. Es soll die bestehenden Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Probleme, die von den Besatzern verursacht worden waren, im Lichte der Verfassung und der zivilen Gesetze behandeln und lösen.

(4) das neue politisch-administrative System soll die religiösen Institutionen und Gremien auf gerechte und gleichgewichtige Art und Weise behandeln. Das soll die Respektierung aller Religionen, Konfessionen, Rechtsschulen und anderer Glaubensrichtungen sichern. Das gleiche (d.h. Sicherung der Respektierung) gilt für die individuellen Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Wahl ihrer Religion und Konfession sowie der Ausübung ihrer religiösen Pflichten. Diese Freiheiten dürfen natürlich die Sicherheit des Staates und den gesellschaftlichen Frieden nicht beeinträchtigen.

Ferner soll ein Oberster Rat der Religionen im Irak gebildet und etabliert werden, dem Vertreter aller Religionen, Konfessionen und Rechtsschulen angehören. Dieser Rat soll die Positionen zwischen den Religionen koordinieren, die Beziehungen normalisieren und die Praktiken bestimmen, und zwar gemäß den Bestimmungen eines besonderen Gesetzes, das speziell für diesen Zweck erlassen werden soll.

(5) Das neue politisch-administrative System soll die geeigneten Rahmenbedingungen Schaffen für die Verwirklichung einer echten, tiefen und umfassenden nationalen Versöhnung zwischen allen Volksgruppen und in allen Teilen und Gouvernoraten des Iraks. Das System und die Versöhnung sollen alle gesellschaftlichen Spaltungen, Anfeindungen und Spannungen sowie die konfessionalistischen Subsummierungen überwinden, die unter dem amerikanisch-iranischen Besatzungsregime absichtlich verursacht und verschlimmert worden waren.

Viertens:

Wiederaufbau des Iraks

Angesichts der umfassenden weitestgehenden Zerstörungen des Iraks, seines Staates und seiner Infrastruktur sowie seiner Wirtschaft und Gesellschaft ist der Wiederaufbau eine grundlegende Hauptkomponente einer jeden nationalpatriotischen Lösungskonzeption. Daher sind Beteiligung und Beiträge der fortgeschrittenen Industriestaaten zum Wiederaufbau der Super- und Infrastrukturen des Landes mit modernsten Technologien von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz jeglicher Lösungskonzeption beim Volk.

Der Wiederaufbau muß sich finanziell stützen auf die optimale Investition der irakischen nationalen Reichtümer, insbesondere Erdöl und Erdgas. Die zweckmäßige vernünftige Formel heißt hier: Erdöl gegen Wiederaufbau ! Die allgemeine grundlegende Regelung: Jeder ausgewählte befreundete Industriestaat übernimmt den Wiederaufbau eines bestimmten irakischen Gouvernorats unter Führung und Aufsicht der nationalpatriotischen Regierung und zwar im Rahmen eines unterzeichneten bilateralen Vertrags. Dieser bilaterale Vertrag muß u.a. auch eine Vereinbarung enthalten bezüglich der Aus- und Fortbildung der irakischen Counterparts, die die fertiggestellten Projekte später betreiben und warten. Auf diese Weise werden irakische Fach- und Führungskräfte in verschiedenen Bereichen aus- und fortgebildet, die nach Abschluß des Wiederaufbauprozesses die neuen staatlichen Institutionen und Anlagen betreiben, warten und verwalten. Das liegt sicherlich im Interesse beider Seiten.

Hilfe und Erfolg kommen von Gott !


Arabische Sozialistische Baath-Partei (ASBP)
Regionalführung für den Irak
20. März 2017


 





الجمعة ٣ رجــب ١٤٣٨ هـ   ۞۞۞  الموافق  ٣١ / أذار / ٢٠١٧ م


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